Betreuungsvoraussetzungen:

  • Sozialverträglichkeit des Hundes

  • keine ansteckenden Krankheiten

  • Die Betreuung von "Listenhunden" (Berliner Hundegesetz §4) ist uns leider nicht möglich

  • Impfungen des Tieres sollten aktuell sein (Vorlage des Impfbuches)

  • bestehende Haftpflichtversicherung für Ihren Hund

  • Rüden älter als 7 Monate können nur noch hormongechipt oder kastriert betreut werden

  • Läufige Hündinnen können nicht betreut werden

  • Über die Aufnahme in die Rudelhaltung entscheidet ausschließlich das belloberlini Team, da uns im Rahmen der Rudelhaltung sehr daran gelegen ist immer für eine gute Mischung zwischen Groß und Klein zu sorgen.


Betreuungskosten:

Futter ist in der Tagesration mitzubringen oder bei uns käuflich zu erwerben. 

Alle Preisangaben verstehen sich  inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Stundenpreise verstehen sich je angefangene Stunde.

Die Bezahlung erfolgt vor der Betreuung  vor Ort in bar. Keine Kartenzahlung möglich. 

Betreuungskosten als übersichtliche PDF-Datei downloaden (Stand 05/2023)


AGB der belloberlini Hundebetreuung

§ 1 Aufnahme in die Hundestagesstätte / Hundepension

Wir können in das Hundehotel nur Hunde aufnehmen, die haftpflichtversichert und geimpft sind (der Nachweis darüber ist uns bei einem Erstkontakt vorzulegen).

Die Tiere dürfen während der Betreuungszeit, keine ansteckenden Krankheiten haben. Gemäß dem Fall, dass ein Tier innerhalb der Betreuungszeit erkrankt und eine Ansteckungsgefahr für die anderen darstellt, behält belloberlini sich das Recht vor, die Hundebetreuung für den Zeitraum der Erkrankung zu unterbrechen. Der Verdacht auf eine Erkrankung des zu belloberlini zu gebenden Hundes, ist ausdrücklich vom Hundehalter bekannt zu geben. belloberlini übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und daraus entstehende Folgen.

Läufige Hündinnen können leider nicht aufgenommen und in unserer offenen Haltungsform betreut werden. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin bei belloberlini abgeben und dieses verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Betreuungszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters. Listenhunde sind von der Betreuung ausgeschlossen. Dies ist auch eine Vorgabe des Mietvertrages.

Unverträgliche Hunde: wir behalten uns vor, Hunde nach mehrmaligen Verhaltensauffälligkeiten von der Betreuung wieder auszuschließen.

§ 2 Haftungsausschluss

In Ihrem wie auch in unserem Interesse achten wir stets auf ein friedliches Miteinander.

Sollte es dennoch zu Auseinandersetzungen unter den Tieren kommen, übernimmt belloberlini keine Haftung dafür. In diesem Fall kommt der Halter des Verursachers (primär) bzw. dessen Haftpflichtversicherung (sekundär) für entstehende Kosten auf (dies ist gesetzlich so geregelt).

belloberlini schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus. Es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen- oder vorsätzlichen Handlung eines Mitarbeiters / Hundesitters von belloberlini verursacht.

§ 3 Rechte von belloberlini / Hundepension

Hält der Betreuer aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung für dringend notwendig, so willigt der Hundehalter bereits jetzt ein, dass der Hundesitter berechtigt ist, den Hund in tierärztliche Behandlung zu geben. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt allein der Hundehalter.

§ 4 Hinweis zur Gruppenhaltung

Der Hundehalter ist bei der Besichtigung der Örtlichkeiten darauf hingewiesen worden, dass es sich bei der Betreuung der Hunde hauptsächlich um Gruppenhaltung handelt und es daher zu eventuellen Verletzungen beim Spielen oder durch Rangeleien unter den Hunden kommen kann.